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   BGH, 21.07.1967 - 4 StR 244/67   

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https://dejure.org/1967,5765
BGH, 21.07.1967 - 4 StR 244/67 (https://dejure.org/1967,5765)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1967 - 4 StR 244/67 (https://dejure.org/1967,5765)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1967 - 4 StR 244/67 (https://dejure.org/1967,5765)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter schwerer Unzucht zwischen männlichen Personen, teilweise in Tateinheit mit Unzucht mit ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 21.07.1967 - 4 StR 244/67
    Diese allzu knappen Ausführungen, die weder die Gründe angeben, aus denen die Sachverständige den Jungen für glaubhaft erachtet, noch eine mehr als formelhafte Stellungnahme zu dem Gutachten enthalten, lassen nicht hinreichend erkennen, daß die Strafkammer sich selbständig mit den Ausführungen der Sachverständigen auseinandergesetzt hat, statt sie ungeprüft zu übernehmen (BGHSt 2, 14, 16 [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51]; 8, 113, 117) [BGH 26.04.1955 - 5 StR 86/55].
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 21.07.1967 - 4 StR 244/67
    Diese allzu knappen Ausführungen, die weder die Gründe angeben, aus denen die Sachverständige den Jungen für glaubhaft erachtet, noch eine mehr als formelhafte Stellungnahme zu dem Gutachten enthalten, lassen nicht hinreichend erkennen, daß die Strafkammer sich selbständig mit den Ausführungen der Sachverständigen auseinandergesetzt hat, statt sie ungeprüft zu übernehmen (BGHSt 2, 14, 16 [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51]; 8, 113, 117) [BGH 26.04.1955 - 5 StR 86/55].
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 215/62
    Auszug aus BGH, 21.07.1967 - 4 StR 244/67
    Deshalb wären einwandfreie Feststellungen darüber erforderlich gewesen, ob der an sich zu Recht angenommene Tatbestand des fortgesetzten Verbrechens nach § 175 a Nr. 3 StGB in der einen oder in der anderen Form erfüllt ist (vgl. BGH NJW 1962, 1628 Nr. 17 und GA 1963, 188).
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